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Ortsgruppe Velbert des Klubs für Terrier e.V.

Inhalt

Platzordnung

lt. Vorstandsbeschluss vom 21.03.2012

 

§ 1 – Allgemeines

Bitte beachten Sie nachstehende Regeln auf dem Klubgelände und während des Übungsbetriebes. So tragen Sie mit dazu bei, dass der Aufenthalt auf der Anlage sowie die Trainingsteilnahme in einem angenehmen Klima stattfinden. Auf Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit, gegenseitige Unterstützung, sowie kameradschaftliches und faires Miteinander legen wir großen Wert. Läufige Hündinnen und kranke Hunde dürfen nicht auf die Platzanlage. In Ausnahmefällen entscheiden Vorstand und Übungsleiter. Das Anbinden an Halterungen der gesamten Zaunanlage ist untersagt. Für den Übungsbetrieb stehen zu diesem Zweck Erdhaken zur Verfügung. Vor dem Betreten des Vereinsgeländes sollte dem Hund ausreichend Gelegenheit gegeben werden, sich außerhalb des Geländes zu lösen. Da durch Urinieren und Markieren am Boden und an Gegenständen entsprechende Folgehandlungen anderer Hunde ausgelöst werden, sollte dies unter allen Umständen auf dem Übungsplatz vermieden werden. Sofern dennoch ein „Unglück“ geschieht, so sind Häufchen und entstandene Pfützen vom Hundeführer zu entfernen, bzw. mit etwas Wasser wegzuspülen.

§ 2 – Sauberkeit

Platzanlage, Geräte und Aufenthaltsraum sind sauber und pfleglich zu behandeln. Abfälle und Kippen sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.

§ 3 – Aufsicht

Die Aufsicht auf dem Klubgelände obliegt den Vorstandsmitgliedern und auf dem Trainingsgelände den Ausbildern. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

§ 4 – Ordnung

Im Klubhaus und auf dem Übungsgelände besteht Rauchverbot und Leinenpflicht. Die Leinenpflicht gilt für den gesamten Übungsbetrieb. Über das Ableinen entscheiden hier die Übungsleiter

§ 5 – Haftung

Das Betreten der Klubanlage geschieht auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, weder an Personen, Hunden, Kraftfahrzeugen etc. Die Hundehalter haften für entstandene Schäden durch ihren Hund nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder. Eine Hundehaftpflicht ist für die Teilnahme am Übungsbetrieb unerlässlich und wird vorausgesetzt. (Vorlage Versicherungsnachweis). Alle Hunde müssen über ausreichenden Impfschutz verfügen, sowie regelmäßig entwurmt sein. (Vorlage des Impfausweises erforderlich). Der Verein haftet ebenfalls nicht im Falle einer Ansteckung.

§ 6 – Übungsbetrieb

Unsere Erziehungsmittel sind Fachwissen, Zuneigung, Geduld und Konsequenz. Der Einsatz von Zwangsmitteln wird nicht geduldet. Das Betreten des Trainingsgeländes erfolgt nur mit Genehmigung des jeweiligen Übungsleiters. Jeder Hundeführer (HF) ist für seinen Hund verantwortlich. Die Hunde sind durch die HF zu beaufsichtigen. Kein Hund darf ohne Aufsicht auf den Übungsplatz. Findet auf dem Trainingsgelände Ausbildung statt, so ist das Betreten des Platzes durch Personen, die nicht an der Ausbildung beteiligt sind, nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der amtierende Übungsleiter. Trainiert wird nur in Kooperation mit einem Übungsleiter. Übungs-Alleingänge haben zu unterbleiben. Einteilungen in eine Gruppe oder zum Einzeltraining werden durch die Übungsleiter festgelegt. Die regelmäßige Teilnahme an den Übungsstunden ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Training und daher erwünscht. Der Übungsbeginn erfolgt zu festgelegten Zeiten. Hundeführer, die zu spät erscheinen, haben keinen Anspruch auf Nachholung einer bereits beendeten Übung. Terminänderungen, welche den Übungsbetrieb betreffen, werden je nach Situation auf dem Platz, durch E-Mail, Telefon, SMS oder Internet bekannt gegeben. Geräte jeglicher Art dürfen nicht eigenmächtig genutzt werden. Hierzu muss die Erlaubnis eines Übungsleiters bzw. Vorstandsmitglieds vorliegen. Bei gemeinsamer Nutzung von Geräten sind diese auch gemeinsam auf- und abzubauen.

§ 7 – Konsequenzen

Missachtung der Platzordnung sowie der Anordnungen des Vorstandes und der Ausbilder können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. Vereinsausschluss zur Folge haben.